Allgemeine Garantiebestimmungen gemäß unseren AGBs
1. Muster und Proben geben nur den durchschnittlichen Zustand der Güte der Ware wieder. Gleiches gilt auch für die in unserem Onlineshop enthaltenen Abbildungen und Beschreibungen der Ware. Handelsübliche oder zumutbare Abweichungen der gelieferten Ware hiervon stellen keinen Mangel dar und können nicht beanstandet werden. Etwas anderes gilt nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung.
2. a) Erklärungen unsererseits im Zusammenhang mit dem Vertrag, z.B. Leistungs- oder Produktbeschreibungen in unserem Onlineshop enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftlich Erklärungen unsererseits über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
b) Zu einer vereinbarten Beschaffenheit unserer Ware gehören nur diejenigen Eigenschaften und Merkmale der Produktbeschreibung, die in unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn wir sie ausdrücklich mit dem Kunden als solche vereinbart haben. Im Übrigen gelten die Regelungen unter Ziffer V. Abs.1 und Abs.2 dieser AGB
3. Die Gewährleistungsfrist für Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln des Liefergegenstandes beträgt 1 Jahr ab Eingang der Ware bei dem Kunden, soweit nicht individualvertraglich eine anderweitige Frist oder Garantie vereinbart wurde. Im Übrigen gilt die Regelung unter Ziffer XII.1.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel, auch hinsichtlich Mängel der Verpackung, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel der Ware oder der Verpackung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Eingang der Ware uns gegen6uuml;ber zu rügen. Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung des Liefergegenstandes nicht erkennbar waren sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung, uns gegenüber anzuzeigen. Bei nach den vorstehenden Regeln nicht fristgerecht gerügten Mängeln gilt die Ware als genehmigt und kann sich der Kunde auf später gerügte Mängel nicht mehr berufen.
5. Bei Mängelrügen sind Art und Umfang der Mängel sowie die Nummer des Lieferscheines bzw. der Rechnung anzugeben. Die beanstandete Ware ist zur Prüfung durch uns zur Verfügung zu halten und muss solange dem Produkt entsprechend gelagert und sachgerecht behandelt werden.
6. Weist die Ware einen Mangel auf, werden wir diesen im Rahmen unserer Gewährleistungshaftung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung (Nacherfüllung) beseitigen, wozu wir zweimal berechtigt sind. Der Kunde ist verpflichtet, uns – sofern wir dies verlangen – eine Untersuchung der Ware, auch durch Dritte, zu gestatten. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird diese unberechtigter Weise von uns verweigert oder ist sie für den Kunden unzumutbar, ist dieser berechtigt den Kaufpreis zu mindern oder – bei erheblichen Mängeln (erhebliche Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder erheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit) – vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn der Rücktritt ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
7. Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Mangelansprüche.
8. Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor.
9. Für Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, auch auf Ersatz von Schäden an anderen Gegenständen als der Ware selbst, und wegen Aufwendungsersatz, gelten die Bestimmungen in der nachfolgenden Klauseln XI. und XII dieser AGB.